Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermieden werden. Der Arbeitgeber muss die notwendigen Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer treffen sowie die Gefährdungen ermitteln, beurteilen und die richtigen Maßnahmen ableiten. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber in der Pflicht, bereits erkrankte Arbeitnehmer, welche im Zeitraum von 12 Monaten mehr als 6 Wochen (mehrere kürzere Ausfallzeiten möglich) arbeitsunfähig waren, ein sogenanntes BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) anzubieten. Das Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist die Integration des Arbeitnehmers in den Arbeitsprozess. Die Betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt die Ziele der Vorbeugung von gesundheitlichen Erkrankungen durch die Schaffung einer gesunden Arbeitsorganisation mithilfe zahlreicher Analysetools, die aktive Förderung und Beteiligung der Mitarbeiter am gesamten Prozess und die Schaffung von zusätzlichen Gesundheitsangeboten.
Die drei Säulen für Ihre Unternehmenszukunft!
Kostenlose Beratung und Analyse”Solange BGM nicht als Kulturthema verstanden und entsprechend strategisch umgesetzt wird, kann es seine Wirkung und Stärken nicht entfalten. Deshalb muss BGM in den Unternehmen unbedingt ein Führungsthema sein!
Ferdinand LinzenichGeschäftsführender Gesellschafter